Gelangensbestätigung kann nun über UPM Customer Online durchgeführt werden

Pressemitteilung 15.6.2015 13:00 EEST


UPM führt einen neuen elektronischen Service ein, mit dem Gelangensbestätigungen für innergemeinschaftliche Lieferungen online ausgestellt werden können.

Damit die innergemeinschaftliche Lieferung von der Umsatzsteuer befreit ist, verlangen die deutschen Steuerbehörden, dass Empfänger im EU-Ausland durch eine Gelangensbestätigung nachweisen, dass die an sie gelieferte Ware tatsächlich angekommen ist.

Bisher musste der Kunde den Erhalt der Ware manuell per E-Mail bestätigen. Jetzt kann die Gelangensbestätigung mit nur wenigen Mausklicks online durchgeführt werden. Dieser Service steht ab sofort im UPM-Extranet UPM Customer Online zur Verfügung.

„Wir freuen uns sehr, unseren Kunden diesen Service anbieten zu können. Die Kunden können über UPM Customer Online Lieferscheine aufrufen und freigeben. Darüber hinaus können sie einfach auf andere Geschäftsinformationen zugreifen und unbedruckte Papiermuster bestellen“, sagt Mikko Torkkeli, Global Process Owner, Customer Service, UPM Paper ENA.

Bitte wenden Sie sich an Ihren Ansprechpartner im UPM Customer Service, um mehr zu erfahren.

Falls Sie weitere Informationen wünschen, wenden Sie sich bitte an:
Mikko Torkkeli, Global Process Owner, Customer Service, UPM Paper ENA, Tel. +49 160 701 3394.